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Sportkleidung für die Kinder in den Townships von Kapstadt

Sportkleidung für die Kinder in den Townships von Kapstadt

In den südafrikanischen Townships Khayelitsha und Gugulethu herrschen – wie in allen Townships – Armut, Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit. Am meisten leiden darunter die Kinder. Für sie kann von Chancengleichheit keine Rede sein. Vielen Kindern mangelt es an elementaren Dingen wie Essen, Schlafplätzen, gesundheitlicher Versorgung und Bildung. Sie sind fast immer auf sich gestellt und verbringen ihre Zeit auf der Straße, einem gefährlichen Ort. Oft sind sie verwaist und müssen sich ganz allein durchs Leben schlagen.

 

Ubomi e.V. hilft vor Ort
Der Ubomi e.V. aus Hannover hat es sich zur Aufgabe gemacht zu helfen und die Lebenssituation der Kinder in den südafrikanischen Townships Khayelitsha und Gugulethu in Kapstadt zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden vor Ort vier Häuser gebaut, in denen die Kinder neben familiärer Wärme ein warmes und gesundes Essen, Hausaufgabenbetreuung und Sprachunterricht, Life-Skills-Training sowie Spiel-, Sport und Kreativangebote bekommen. Diese Ubomi-Häuser bieten weit mehr als hundert Kindern und Jugendlichen einen sicheren und schönen Ort, in dem Zusammenhalt wachsen kann und aus der Gemeinschaft heraus Perspektiven entstehen. Die Kinder und Jugendlichen lernen ihr Selbstbewusstsein zu entwickeln und können und ihre Talente entdecken. Sie lernen, ihr Leben in die Hand zu nehmen und entwickeln Zukunftsaussichten.

Große Freude über die Sportkleidung

Spende von Sportkleidung
Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. hatte den Wunsch, das Projekt zu unterstützen und spendete zu diesem Zweck Sportkleidung an den Ubomi e.V. Über die Hannoveranerin und Gründerin des Ubomi e.V. Biggi Hägemann wurde die Möglichkeit geschaffen, die Sportkleidung in die Townships von Kapstadt zu bringen. „Wir freuen uns sehr, über die großzügige Spende des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. und hoffen, den Kindern und Jugendlichen damit eine Freude zu machen“, freut sich Hägemann über die gespendete Sportkleidung.

Freude über sinnvollen Spendeneinsatz
Auch Katharina Freyberg, Geschäftsleiterin für Sport und Kommunikation bei 96, freut sich über den sinnvollen Spendeneinsatz: „Wir hatten noch Sportkleidung aus Altbeständen, die nicht mehr eingesetzt werden konnte. Einer unserer Mitarbeiter hat uns von der Situation in den Townships Südafrikas berichtet und über die seinem Urlaub entstandenen Bekanntschaften den Kontakt zu Ubomi hergestellt. Nachdem wir im letzten Jahr schon Sportkleidung in den Senegal schicken konnten, freuen wir uns nun auch in einer anderen Region Kindern zu helfen, mit Sport ihrem oft so tristen Alltag zu entfliehen.”

Unterstützung durch weitere Spenden
Wenn Ihr auch Interesse habt zu helfen, findet Ihr alle aktuellen Informationen auf der Website www.ubomi.net. Der Ubomi e.V. veranstaltet regelmäßig gemeinschaftliche Spendenaktionen und Events, etwa Konzerte, Läufe oder Paddelaktionen. Diese Aktionen leben von Beteiligung und zeigen, wie viel Spaß es machen kann, sich gemeinsam für eine gute Sache einzusetzen.

Der Verein freut sich über jede Unterstützung – ob als einmalige oder wiederkehrende Spende an:

Kontoinhaber: Ubomi e.V.
IBAN: DE95 2505 0180 0910 3547 40
SWIFT-/BIC-Code: SPKHDE2HXXX
Kreditinstitut: Sparkasse Hannover

ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

Rückrufservice

Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!