Solange in der Gesellschaft Intoleranz und Ausgrenzung, in welcher Ausprägung auch immer, existieren, werden diese Gedanken nicht automatisch in der Kabine abgegeben. Als gemeinnütziger und größter Sportverein Niedersachsens positionieren wir uns eindeutig. Gerade im Sport zählen Gedanken wie Offenheit, Fairness oder Respekt und widersprechen somit allem, was ausgrenzt.
Vereine verpflichten sich zu Aktivität
Seit Juni 2022 ist der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. ausgezeichnetes Mitglied von Respekt Vereint!. Ausgezeichnet werden Vereine, die nachweisen, dass Sie nachhaltige Maßnahmen ergriffen haben, die sich gegen Diskriminierung wenden. Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. hat u.a. eine interne Arbeitsgruppe gegründet, bestehend aus Vorstands- und Leitungsmitgliedern, interessierten Abteilungsleitungen und dem AK 96-Fans gegen Rassismus, die regelmäßig neue Ideen sammelt und die Umsetzung dieser Ideen forciert. Abteilungs- und Übungsleitungen erhalten die Möglichkeit, an Schulungen zur Identifizierung von Diskriminierung und zum Erlernen von möglichen Reaktionen auf Diskriminierungen teilzunehmen. Ein sehr wichtiger Schritt ist die Einrichtung einer Meldemöglichkeit von Diskriminierung über die Email-Adresse , über die eingehende Meldungen vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt werden. Malik Diakité, Spitzensportler aus der 96-Leichtathletik-Abteilung, fungiert für Respekt Vereint! zudem als Botschafter.
Gesellschaftliche Verantwortung im Verein
Wichtig ist, dass sich weitere Sportvereine Hannovers der Initiative anschließen. „Wir alle werden als weltoffene Menschen geboren und fragen nicht danach, welche Hautfarbe oder Herkunft die Menschen um uns herum haben, sondern ob man mit ihnen Spaß haben kann, also ob sie cool sind oder nicht“, so Robin Krakau, Vorstandsmitglied und in der internen Arbeitsgruppe aktiv. „Wenn diese Einstellung auf dem Weg ins Erwachsensein abhandengekommen ist oder abhandenzukommen droht, sollten wir in unserem Verein unsere gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und in der Lage dazu sein, hier eine Hilfestellung zu geben.“ Gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen wird immer wichtiger und insbesondere Sportvereine, die mehr als die meisten anderen Institutionen einen fairen Umgang untereinander symbolisieren, haben diese Möglichkeit.
Solltest Du selbst Erfahrungen mit Diskriminierung in unserem, in Deinem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. gemacht haben, bitten wir Dich, uns dies zu melden. Teile uns Deine Erfahrung mit, egal ob es sich um rassistische, sexuelle oder sonstige Formen von Diskriminierung handelt. Deine Meldung wird vertrauensvoll behandelt, gerne auch anonym und mit Verschwiegenheit, sofern du dies wünschst.
© Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.
Datenschutz | Impressum | Satzung | Jobs
Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungsanspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligendienstes, Inhaber des HannoverAktivPasses, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.
Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.
** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.
** Grundbeitrag Familie:
a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.
Rückrufservice
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