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Kinder-Olympiade Hannover am 28. April 2024

Kinder-Olympiade Hannover am 28. April 2024

Am Sonntag, den 28. April, findet die Kinder-Olympiade Hannover statt und verspricht ein ereignisreiches Fest für junge Sportbegeisterte zu werden. In diesem Jahr präsentieren sich neben Hannover 96, dem TKH und den RECKEN, erstmals auch die Hannover Indians und Hannover Grizzlies, um Kinder ab dem Laufalter zu einem Tag voller Bewegung und Spaß einzuladen.

Förderung der Bewegung von Kindern

Das gemeinsame Ziel der Veranstalter ist es, die Bewegung von Kindern zu fördern und sie für das gemeinsame Sporttreiben zu begeistern. Von 10.00 bis 14.00 Uhr haben die kleinen AthletInnen die Möglichkeit, an drei verschiedenen Standorten insgesamt fünf unterschiedliche Disziplinen auszuprobieren und dafür Stempel zu sammeln. Mit mindestens vier von fünf gesammelten Stempeln erhalten die Kinder einen exklusiven Turnbeutel.

Start am Nordufer des Maschsees

Am Nordufer des Maschsees startet um 10.00 Uhr das Abenteuer, bei dem die Vereinsmaskottchen die jungen SportlerInnen begrüßen. Neben Mitmach-Aktionen und dem Kennenlernen verschiedener Sportarten können sich die Kinder auf gesunde Snacks und tolle Preise freuen. Wir laden alle Kinder herzlich ein, dabei zu sein und gemeinsam einen unvergesslichen Tag voller Spiel, Spaß und Sport zu erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Stempelkarten erhalten die Kinder in den unten genannten Standorten.

Kurz und knapp

WAS:    Kinder-Olympiade Hannover

WANN: Sonntag, den 28. April 2024 von 10.00 – 14.00 Uhr

WO:      Maschsee Nordufer
             Turn-Klubb zu Hannover, Maschstraße 16, 30169 Hannover
             Vereinszentrum Hannover 96, Stadionbrücke 9, 30459 Hannover

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Vorankündigung Mitgliederversammlung 2024

Vorankündigung Mitgliederversammlung 2024


Am Sonntag, den 26. Mai 2024 findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. statt.

Die Veranstaltung findet in der Heinz-von-Heiden Arena statt und beginnt um 12.00 Uhr. Einlass ist ab 11.00 Uhr über den Eingang Süd. Bitte denkt daran, einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen, da dieser für den Einlass erforderlich ist. Parkmöglichkeiten stehen am Vereinszentrum, Stadionbrücke 9, zur Verfügung.

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Geschäftsleiterin Sport und Kommunikation verlässt Hannover 96

Geschäftsleiterin Sport und Kommunikation verlässt Hannover 96

Fußball oder Handball? Diese Frage musste Katharina Freyberg im Vereinszentrum immer wieder beantworten. "Handball natürlich…" antwortete die ehemalige Zweitligaspielerin stets wie selbstverständlich - jedoch nur, wenn es um ihre persönliche Lieblingssportart ging. Doch als Geschäftsleiterin für den Bereich Sport und Kommunikation gab es keine Vorlieben. Alle Anliegen, Aufgaben und Probleme wurden von ihr gleichermaßen engagiert und mit großer Empathie und Sorgfalt behandelt.

Freyberg verabschiedet sich
Nach rund dreieinhalb Jahren endet am 31. März die Dienstzeit von Katharina Freyberg beim Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. auf eigenen Wunsch. „Für uns alle ein großer Verlust, sowohl inhaltlich als auch menschlich“, sagt Björn Pollmann, Geschäftsleiter des Vereinszentrums. Sie war der „ruhende Pol“ des Vereins. „Bei Katharina konnte man immer Rat finden. Sie war für alle im Verein ansprechbar.“

Über Neuseeland zurück nach Hannover
Ihre beruflichen Stationen umfassten Hannover, Rosenheim, Neuseeland und schließlich Hannover. Inklusion war und ist für sie von großer Bedeutung. Sie setzte sich dafür ein, dass Holger Apitius als hauptamtlicher Inklusionsbeauftragter eingestellt wurde und dass Kevin Struß, ein zweifach behinderter Kollege, einen festen Vertrag im Verein erhielt. Dies passt zu ihrem großen Engagement für die Aktion „Respekt vereint“.

Alles Gute für die Zukunft, Katharina
„Katharina ist stets aufgeschlossen und respektvoll im Umgang mit den Gremien und allen Mitarbeitenden gewesen. Sie hatte immer ein offenes Ohr für das gesamte Team, war stets ansprechbar, freundlich und empathisch. Vielen Dank für die stets ausgezeichnete Zusammenarbeit und alles Gute, liebe Katharina!“ wünscht Sebastian Kramer, Vorstandsvorsitzender des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

Diesen Wünschen schließen sich die Kolleginnen und Kollegen aus dem Vereinszentrum an: „Vielen Dank für den stets vertrauensvollen Austausch auf Augenhöhe und deinen großartigen Einsatz für die Mitarbeitenden in unserem Verein. Wir wünschen dir auf deinem weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute und hoffen darauf, dich bald wiederzusehen.“



Geschäftsleiterin für Kommunikation und Sport, Katharina Freyberg, verlässt Hannover 96
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Bundesfreiwilligendienst bei Hannover 96 – Jetzt bewerben!

Bundesfreiwilligendienst bei Hannover 96 - Jetzt bewerben!

Ihr wisst nicht, was Ihr nach der Schule machen sollt, habt Wartesemester oder müsst ein Jahr überbrücken? Dann seid Ihr bei uns genau richtig! Wir suchen mehrere engagierte Freiwilligendienstleistende für das Schuljahr 2024/2025 bei Hannover 96!

Als BFDlerInnen habt Ihr die Möglichkeit, einen vielseitigen Einblick in die Welt des Sports bei Hannover 96 zu erhalten und aktiv an der Gestaltung unseres Vereinslebens mitzuwirken. Wir bieten Einsatzmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen, darunter:

Fitness & Gesundheit: Unterstützt unsere TrainerInnen im Fitnessbereich und helft unseren Mitgliedern dabei, ihre persönlichen Fitnessziele zu erreichen. Von der Betreuung im Fitnessstudio bis hin zur Unterstützung bei Kursen – bei uns habt Ihr die Möglichkeit, Eure Kenntnisse im Bereich Fitness und Gesundheit einzubringen und weiterzuentwickeln.

Kinder- und Jugendsport: Bringt Eure Begeisterung für Bewegung und Teamgeist in die Arbeit mit unseren jungen Mitgliedern ein. Als Teil unseres Teams fördert Ihr die sportliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und tragt dazu bei, dass sie Freude an der Bewegung und am Vereinssport erleben.

Service: Unterstützt unser Team bei der Betreuung unserer Mitglieder und Gäste. Ihr seid der erste Ansprechpartner für unsere großen und kleinen Mitglieder am Empfang und tragt maßgeblich zum reibungslosen Ablauf unseres Vereinsalltags bei.

Wir bieten Euch:
• Ein sehr hilfsbereites und nettes Team
• Möglichkeit zum Erwerb einer Sportlizenz
• Vielfältige Aufgabenbereiche, spannende Projekte und Bildungstage
• Mitgestaltung beim größten Sportverein Niedersachsens
• Übernahme von Verantwortung und selbständiges Arbeiten
• Taschengeld, fünf Wochen Urlaubsanspruch
• Pädagogische Begleitung Deines Freiwilligendienstes

Ihr wisst noch nicht genau, in welchem Bereich Ihr Euren Dienst leisten wollt? Kein Problem! Füllt einfach den Interessenscheck aus und wir finden gemeinsam die richtige Stelle für Euch!

Jetzt bewerben zum Bundesfreiwilligendienst bei Hannover 96

Einfach das folgende Formular ausfüllen. Wir melden uns anschließend  bei euch.

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    Stellungnahme des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

    Stellungnahme des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

    Im Zusammenhang mit der Investorenabstimmung der DFL-Mitglieder im Dezember 2023 und der seit Juni 2021 noch immer andauernden, bisher ergebnislosen Prüfung der DFL von Weisungsverstößen durch Martin Kind, gibt der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. die nachfolgende Stellungnahme ab:

    Bereits im Juni 2021 wurde die DFL erstmals durch uns von nicht umgesetzten Weisungen des Muttervereins von Hannover 96 an Martin Kind in Kenntnis gesetzt. Im August 2022, nach erneuten Weisungsverstößen durch Martin Kind in Bezug auf die 50+1-Regel, wurde Martin Kind von der DFL zur Stellungnahme diesbezüglich aufgefordert. Seitdem wurde die DFL über weitere Weisungsverstöße informiert. Dies alles blieb bisher ohne Konsequenzen durch die DFL.

    Uneingeschränktes Weisungsrecht und 50+1
    Die DFL hatte also schon seit über zweieinhalb Jahren von anhaltenden Weisungsverstößen Martin Kinds Kenntnis und hat diese weder unterbunden, noch im Rahmen der eigenen Abstimmung dafür gesorgt, das Weisungsrecht sicherzustellen. Dabei hatte die DFL im August 2019 die elementare Bedeutung dieses Weisungsrechts noch einmal explizit hervorgehoben:

    „Entgegen mancher heutiger Berichterstattung hat es keine Zustimmung der DFL zu einer ‚Sonderregelung‘ für Hannover 96 in Bezug auf die 50+1-Regel gegeben. Der sogenannte ‚Hannover-96-Vertrag‘ ist nach Auffassung der DFL mit der 50+1-Regel vereinbar. Maßgeblich ist, dass der Hannover 96 e.V. als Alleingesellschafter der Hannover 96 Management GmbH weiterhin ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung hat und auch gesellschaftsvertraglich die Rechte des Hannover 96 e.V. unverändert bleiben.“

    https://www.dfl.de/de/aktuelles/keine-sonderregelung/

    Der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. sollte folglich eigentlich darauf vertrauen können, dass die DFL nach eigener Sachprüfung, bei Verstößen gegen das Weisungsrecht, umgehend tätig werden würde. Das Gegenteil ist der Fall.

    Abstimmung über Investoreneinstieg führt für DFL zu gewünschtem Ergebnis
    Die DFL wurde von uns im Vorfeld der Abstimmung über einen möglichen Investoreneinstieg sowohl über die Weisung an Martin Kind selbst, bei der Abstimmung mit Nein zu stimmen, als auch über die ablehnende Reaktion hierzu von Martin Kinds Anwälten, in Kenntnis gesetzt. Die DFL musste also ganz konkret davon ausgehen, dass sich Martin Kind, nach jahrelangen Verstößen gegen die Weisungen des Vereinsvorstands, erneut über diese hinwegsetzen würde.

    Die DFL hat die Abstimmung über den Investoreneinstieg dennoch vorsätzlich so durchführen lassen, dass eine Feststellung des Abstimmverhaltens von Martin Kind möglichst nicht nachvollziehbar ist. So hat die DFL die Abstimmung über einen möglichen Investoreneinstieg proaktiv, und noch nicht einmal auf Antrag eines Mitglieds hin, geheim durchgeführt, obwohl die DFL-Satzung gemäß § 27 („Abstimmungsregeln“) gar keine geheime Stimmabgabe für eine solche Abstimmung vorsieht. Lediglich Wahlen sind grundsätzlich geheim abzuhalten gemäß § 28 („Wahlen“).

    https://media.dfl.de/sites/2/2023/10/Satzung-des-DFL-Deutsche-Fussball-Liga-e.V.-Stand-10.10.2023.pdf

    Das Präsidium der DFL wusste, dass die Abstimmung sehr knapp ausfallen würde. Es wurden unmittelbar vor der eigentlichen Abstimmung Probeabstimmungen durchgeführt. Im Ergebnis ordnete ein Mitglied des Präsidiums die geheime und somit intransparente Abstimmung an und ermöglichte somit Martin Kind, im gewünschten Interesse abstimmen zu können. Dies geschah auch in Kenntnis darüber, dass es in anderen Clubs zwischen Muttervereinen und Geschäftsführung aus dem Verein ausgelagerter Clubs, ebenfalls widerstreitende Interessen gab.

    Die DFL missachtet nicht nur das uneingeschränkte Weisungsrecht der Muttervereine, sondern auch und insbesondere § 8 Abs. 3 ihrer Satzung.

    https://media.dfl.de/sites/2/2023/10/Satzung-des-DFL-Deutsche-Fussball-Liga-e.V.-Stand-10.10.2023.pdf

    Es ist scheinheilig und ein schwerwiegender Vertrauensbruch der Mitglieder des Präsidiums und der Geschäftsführung der DFL, sich jetzt auf eine formell wirksame Außenvollmacht von Herrn Kind berufen zu wollen. Denn eine solche Berufung greift nicht, wenn sich jemand treuwidrig vor einer Kenntniserlangung verschließen will. Hier liegt sogar positive Kenntnis vor.

    Alles zusammengenommen muss festgestellt werden: Der Beschluss der DFL ist nicht wirksam, was mittlerweile auch zahlreiche Sportrechtsexperten bestätigen, weil die DFL-Verantwortlichen die eigene Satzung betreffend der 50+1-Regel missachten und das uneingeschränkte Weisungsrecht des Muttervereins nicht sichergestellt, sondern sogar proaktiv selber eingeschränkt haben.

    Die Stimme aus Hannover hätte entsprechend der Weisung des Muttervereins uneingeschränkt beachtet und von vornherein mit Nein gewertet oder alternativ sichergestellt werden müssen, dass das Abstimmverhalten von Martin Kind nachvollziehbar ist. Hierum hatte der weisungsgebende Mutterverein die DFL explizit gebeten und zudem angeregt, die Abstimmung abzusagen, sollte nicht sichergestellt werden können, dass das Stimmverhalten von Martin Kind nachvollziehbar ist.

    Eklatante Gefährdung von 50+1 durch die DFL-Verantwortlichen
    Durch die bewusste Untätigkeit in Bezug auf die Einhaltung der in der eigenen Satzung  festgeschriebenen 50+1-Regel, sowohl im Allgemeinen als auch in Bezug auf die Abstimmung zum Investoreneinstig im Konkreten, gefährdet die DFL selbst den Bestand der 50+1-Regel, gerade auch im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Bundeskartellamtverfahren zu dieser Thematik. Die Gremien des Muttervereins von Hannover 96 haben diese Gefahr schon im Herbst 2022 gegenüber Vertretern des Präsidiums der DFL sowie Axel Hellmann, als damaligem Kandidaten für die DFL-Geschäftsführung, persönlich deutlich gemacht.

    Die jetzt wieder zuständige 6. Beschlusskammer des Bundeskartellamts will sich, nach deren Mitteilung an die Verfahrensbeteiligten vom 5. Februar 2024, mit den jüngeren Entwicklungen der Anwendung der 50+1-Regel durch die DFL vertraut machen. Allein diese offenkundig notwendige Tatsache der Prüfung ist ein Indiz, dass Zweifel daran bestehen, dass die Handhabung nicht hinreichend konsequent sein könnte, um eine Ausnahme vom Kartellverbot aus sportpolitischen Gründen zu rechtfertigen.

    Die DFL-Verantwortlichen und die Mitglieder der DFL dürfen an der Ernsthaftigkeit einer konsequenten Anwendung der 50+1-Regel keine weiteren Zweifel aufkommen lassen und müssen jetzt unverzüglich beweisen, dass sie die 50+1-Regel einhalten und leben. Ohne die 50+1-Regel gäbe es die DFL nicht. Dies sollten sich alle Mitglieder und Vertreter der DFL stets vor Augen führen. Das Versprechen des DFB bei der Gründung der DFL, er selber werde sicherstellen, dass die Muttervereine immer das Sagen haben werden, wird aktuell ebenfalls nicht eingehalten.

    Die Muttervereine und Fußballfans dürfen die Gefährdung der 50+1-Regel nicht hinnehmen, zumal der DFB seine verbandsrechtliche Führungsrolle nicht zu erkennen gibt. Zurecht wehren sich die Fußballfans gegen diese Art der Sportpolitik.

    Struktureller und personeller Neuanfang in der DFL notwendig
    Die DFL hat seit Juni 2021 bzw. August 2022 keinerlei konkrete, geschweige denn wirksame Maßnahmen getroffen, um den anhaltenden Weisungsverstößen durch Martin Kind Einhalt zu gebieten, obwohl sie gegenüber Martin Kind bereits im August 2022 Sanktionen angekündigt hatte. Folge der Untätigkeit der DFL-Verantwortlichen ist, dass Martin Kind bei der DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 bei einer vermeintlich so zukunftsweisenden Entscheidung geheim abstimmen konnte.

    Die Verantwortlichen in der DFL handeln seit zweieinhalb Jahren wissentlich entgegen ihrer eigenen Satzung. Die Folge daraus kann nur ein sowohl personeller als auch struktureller Neuanfang sein, damit die 50+1-Regel tatsächlich umgesetzt und in ihrer Existenz nicht weiter bedroht wird. Der DFB muss eine klare Führungsrolle einnehmen. Es muss sichergestellt werden, dass das Weisungsrecht der Muttervereine zukünftig uneingeschränkt gewährleistet ist und Fragen zur 50+1-Regel in erster Linie Fragen sind, die von den Muttervereinen zu beraten und zu entscheiden sind, und nicht mehr durch die DFL, denn die 50+1-Regel dient dem Schutz der Muttervereine.

    Hannover, 15. Februar 2024

    Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.

    Der Vorstand                    
    Sebastian Kramer (Vorsitzender)
    Robin Krakau (Stellv. Vorsitzender)
    Meik Friedrich
    Patrick Nösel
    Hakan Alhan

    Der Aufsichtsrat
    Ralf Nestler (Vorsitzender)
    Carsten Linke (Stellv. Vorsitzender)
    Lasse Gutsch (Stellv. Vorsitzender)
    Alexander Berwing
    Jens Boldt

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    Schwimmsportzentrum Hannover-Lahe wird zum Vorzeigeobjekt in Niedersachsen

    Schwimmsportzentrum Hannover-Lahe wird zum Vorzeigeobjekt in Niedersachsen

    Mit der Vorstellung der Baupläne für das „Schwimmsportzentrum Hannover-Lahe“ haben der Schwimmclub Altwarmbüchen von 2005 e.V. und der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. für einen Paukenschlag gesorgt: Ca. 12 Millionen Euro sollen investiert werden, um den beiden Vereinen und deren aktuell etwa 1.100 aktiven SchwimmerInnen, aber auch der breiten Öffentlichkeit, ein neues Schwimmbad zur Verfügung zu stellen. „Der Neubau des Schwimmsportzentrums sucht aktuell in Deutschland seinesgleichen.“ sagten Eckhard Bade, Vorsitzender des Altwarmbüchener Schwimmclubs, Wolfgang Hein, Präsident des Landesschwimmverbandes sowie Sebastian Kramer, Vorstandsvorsitzender von Hannover 96 übereinstimmend anlässlich der Präsentation der Pläne.

    Kompetenz bei Eckhard Bade vereint

    Schon seit einigen Jahren feilt Eckhard Bade an der Umsetzung seiner visionären Pläne. Als ehemaliger Funktionär in Spitzenpositionen beim Deutschen Schwimmverband, aber auch als beratender Ingenieur für Bauwesen, bündelt er die Kompetenz und das Know-How, das nötig ist, um so ein großes Projekt zu realisieren.

    Dazu hat Eckhard Bade beste Kontakte zur Politik und Wirtschaft in Hannover und der Region. Was fehlte, war ein Partner mit Strahlkraft, mit der der Altwarmbüchener SC das ehrgeizige Projekt gemeinsam realisieren und später betreiben kann. „Und für mich stand fest, dass es Hannover 96 sein sollte, ein Partner, an dessen Seite das Projekt realisierbar ist“, sagt der Vorsitzende.

    Bei Hannover 96 und seinem Vorsitzenden Sebastian Kramer stieß die Anfrage sofort auf mehr als nur „offene Ohren“. Sebastian Kramer: „Für uns war und ist klar, dass ein solches Projekt eine einmalige Chance ist, viel für den Schwimmsport und das Schwimmen im Allgemeinen für Hannover und die Region zu tun. Nach Beratungen im Vorstand und Aufsichtsrat des e.V. stand schnell fest: „Da machen wir mit all unseren Möglichkeiten mit!“

    Sebastian Kramer (Vorstandsvorsitzender des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.) und Eckhard Bade (Vorsitzender des Schwimmclubs Altwarmbüchen von 2005 e.V.)

    Politik bleibt außen vor

    Das neue Schwimmsportzentrum ist eine Privatinitiative ohne Beteiligung von Politik und Verwaltung. Das Gebäude wird nachhaltig und CO2-neutral betrieben. Die Finanzierung basiert auf dem Genossenschaftsprinzip und ist aufgrund der sozialen Ausrichtung förderungswürdig.

    HIER findet Ihr weitere Informationen zur Bau- und Betreibergenossenschaft.

    Die Projekt-Eckdaten: Kompakt und sportorientiert; separates Ausbildungsbecken für die Förderung des Schwimmsports; Kraft- und Fitnessräume für den Leistungssport; Saunen; Veranstaltungszone im Obergeschoss; Tribüne mit bis zu 250 Sitzplätzen, Sportbecken mit acht 50-Meter-Bahnen, geeignet für Privat- und Firmennutzung sowie Sportevents bis hin zu internationalen Wettkämpfen.

    Fertigstellung für Ende 2025 anvisiert

    „Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan“, sagt Eckhard Bade. „Wir hoffen auf eine schnelle Genehmigung der Baupläne noch im Herbst, sodass wir Ende des Jahres mit dem ersten Spatenstich beginnen können.“ Sollten die Vorgaben passen, dann könnte das Bad Ende 2025/Anfang 2026 in Betrieb gehen.

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    Hannover zeigt Haltung für Zusammenhalt und Demokratie

    Hannover zeigt Haltung für Zusammenhalt und Demokratie

    Die aktuelle Zeit verdeutlicht uns, wie wichtig unsere demokratischen Werte für unser Zusammenleben sind. Ein Treffen von Rechtsextremen mit AfD-Vertretern in Potsdam sorgt auch bei uns in Hannover für Empörung. Aus diesem Grund zeigen wir Haltung für unsere Demokratie und stellen uns entschieden gegen einen Rechtsruck. Es ist Zeit, die Demokratie zu verteidigen.

    Ein starkes Zeichen gegen Rechts

    Der Freundeskreis Hannover e.V. ruft gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Gewerkschaften, Kirche, Sportvereinen, Politik und Stadtgesellschaft zu einer Demonstration am Samstag, 20. Januar, um 14.00 Uhr auf dem Opernplatz Hannover auf.

    RednerInnen werden u.a. sein:

    • Stephan Weil, Ministerpräsident
    • Christian Wulff, Bundespräsident a.D.
    • Belit Onay, Oberbürgermeister
    • Steffen Krach, Regionspräsident
    • Jasmin Fahimi, Vorsitzende des DGB
    • weitere RednerInnen sind angefragt

    Von der Veranstaltung soll ein öffentliches Signal ausgehen: Hannover zeigt gemeinsam Haltung für Demokratie und Zusammenhalt. Lasst uns gemeinsam Haltung zeigen.

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    Table-Quiz

    Table-Quiz am 12. Januar 2024

    Die Fanabteilung hat für das kommende Jahr wieder mehrere Veranstaltungen und Aktivitäten geplant und startet gleich im Januar mit einem Highlight: Am Freitag, den 12. Januar 2024 findet in der Vereinsgaststätte im Vereinszentrum das 5. Table-Quiz statt. Meldet Euch jetzt an!

    5. Table-Quiz

    Am 12. Januar 2024 um 18.96 Uhr (19.36 Uhr) findet gemeinsam mit dem 96-Archiv bereits das 5. Table-Quiz in der Vereinsgaststätte im Vereinszentrum statt. Nachdem die ersten vier Veranstaltungen mit über 300 TeilnehmerInnen sehr erfolgreich waren, habt Ihr dann erneut die Möglichkeit, Euer Wissen im Team unter Beweis zu stellen. Neben der Chance auf großartige Preise habt Ihr so auch die Gelegenheit, die neuen Pächter der Vereinsgaststätte im Vereinszentrum kennenzulernen. Meldet Euch oder Euer Team (bis zu sechs Personen) jetzt an!

    Gutschein zum ausdrucken:

      Personenanzahl

      Teamname

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      Capoeira: Neues Angebot für Kinder im Alter von 3 bis 17 Jahren

      Capoeira: Neues Angebot für Kinder im Alter von 3 bis 17 Jahren

      Im Dezember startet für Kinder und Jugendliche ein neues Angebot im Vereinszentrum an der Stadionbrücke. Capoeira ist eine brasilianischer Kampfsport, der Musik, Tanz, Akrobatik und Kampfsport vereint. Der Kurs wird von einem Meister des Capoeiras angeleitet. Zum Start des Angebots findet am 2. Dezember ein Schnuppertag im Vereinszentrum statt.

      Kostenloser Schnuppertag im Vereinszentrum
      Ihr möchtet Capoeira ausprobieren? Kein Problem! Am 2. Dezember findet im Vereinszentrum ein kostenloser Schnuppertag für alle Alterklassen statt.

      1. Kinder 3 bis 5 Jahre, 11.00 bis 11.45 Uhr 
      2. Kinder 6 bis 12 Jahre, 12.00 bis 13.00 Uhr 
      3. Ab 12 Jahren, 13.00 bis 14.30 Uhr  

      Die Schnuppereinheit ist kostenlos, jedoch ist eine vorherige Anmeldung unter der E-Mail Adresse oder im Anmeldeformular notwendig.

      Capoeira für Kinder und Jugendliche
      Die Kinder können bereits ab dem dritten Lebensjahr an dem Angebot teilnehmen. Capoeira verbindet viele, für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, wichtigen Elemente in einer Sportart. Durch das Zusammenspiel aus Musik, Tanz und Akrobatik entwickeln die die Kinder und Jugendlichen ein Rhythmusgefühl. Des Weiteren stärkt Capoeira die Persönlichkeit und das Selbstbewusstsein und fördert somit spielerisch die Entwicklung. Musik und Gesang sind wichtige Bestandteile des Trainings. Außerdem werden sie durch die Capoeira Lieder, mit der portugiesischen Sprache und der brasilianischen Kultur, vertraut gemacht.

      Professioneller Trainer
      Die Trainingsgruppen werden von einem Meister des Capoeiras angeleitet. André Araujo praktiziert Capoeira seit fast 40 Jahren und gehört der Gruppe „Arte Negra“ an. Seit über 20 Jahren lebt er in Hannover und unterrichtet Capoeira in Schule und Vereinen.

      Schnuppertag am Samstag, den 2. Dezember im Vereinszentrum von Hannover 96 an der Stadionbrücke.

      Kinder 3 bis 5 Jahre,  11.00 bis 11.45 Uhr 

      Kinder 6 bis 12 Jahre, 12.00 bis 13.00 Uhr 

      Ab 12 Jahren, 13.00 bis 14.30 Uhr  

      Anmeldung zum Capoeira Schnuppertag am 2. Dezember im Vereinszentrum

      Ich möchte an einem Schnupperkurs teilnehmen. Bitte lasst mir alle weiteren Informationen zukommen.

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        Neues Angebot: Sport Stacking im Vereinszentrum​

        Neues Angebot:
        Sport Stacking im Vereinszentrum

        Ab Dezember 2023 wird im Vereinszentrum gestapelt! Genauer gesagt werden 12 Becher in verschiedenen Kombinationen so schnell wie möglich gestapelt und wieder abgebaut. Dies kann alleine, zu zweit oder in einer Gruppe erfolgen.

        Kostenloses Schnuppertraining
        Ihr möchtet Sport Stacking gerne ausprobieren? Dann könnt Ihr gerne am 1. Dezember beim kostenlosen Schnuppertraining teilnehmen! Dieses findet im Vereinszentrum an der Stadionbrücke von 15.00 bis 17.00 Uhr statt.

        Was ist Sport Stacking?
        Durch das präzise Aufstellen der Becher in spezifischen Positionen werden nicht nur die Hand-Augen-Koordination und die Reaktionsgeschwindigkeit verbessert, sondern auch die Beidhändigkeit geschult. Alles, was dafür benötigt wird – Stackingbecher mit Bodenlöchern, eine rutschfeste Matte und eine Stoppuhr, stellen wir Ihnen beim ersten Schnuppertermin zur Verfügung.

        Stapeln in Bestzeit
        Das Besondere an dieser Sportart ist das spielerische Training beider Gehirnhälften, da abwechselnd die linke und rechte Hand beansprucht wird. Seit 2005 ist Sport Stacking in Deutschland weit verbreitet und wird mittlerweile an hunderten Schulen, in Vereinen und Gruppen angeboten. Nun auch hier im Vereinszentrum!

        Ines Pardigol, eine ausgebildete Übungsleiterin und selbst begeisterte Sport Stackerin, wird die erste Anlaufstelle sein und das Training leiten. Sie hat bereits einen international erfolgreichen Sohn im Sport Stacking.

        Teilnehmen kann jeder, der Interesse hat – egal ob Kinder, Erwachsene oder Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Vorkenntnisse oder eigenes Equipment sind für den ersten Schnuppertermin nicht erforderlich.

        Der Start im Vereinszentrum an der Stadionbrücke

        Ihr möchtet Sport Stacking ausprobieren oder sucht nach einer Trainingsmöglichkeit, um Eure Fähigkeiten zu verbessern? Am 01. Dezember 2023 von 15.00 bis 17.00 Uhr habt Ihr die Gelegenheit, im Vereinszentrum vorbeizukommen und an der ersten Sport Stacking Stunde kostenlos teilzunehmen.

        Meldet Euch dafür einfach unter oder im Anmeldeformular an und sichert Euch einen Platz.

        Wir freuen uns auf eine spaßige und energiegeladene Zeit mit Euch!

        Anmeldung zum Sport Stacking Schnupperkurs

        Ich möchte an einem Schnupperkurs teilnehmen. Bitte lasst mir alle weiteren Informationen zukommen.

          ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

          Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
          Bitte sende Deinen Nachweis an: .
          Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
          Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

          KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

          Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
          Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
          Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
          Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

          BEITRAGSORDNUNG

          GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

          • Erwachsener: 14,00 €
          • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
          • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
          • Familie**: 22,00 €

          GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

          • Erwachsener: 96,00 €
          • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
          • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
          • Familie**: 130,00 €

          GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

          • Erwachsener: 60,00 €
          • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
          • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
          • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

          ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

          • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
          • Fitnesskurse: 10,00 €
          • Kindersport: 10,00 €
          • Kindersportschule: 14,00 €
          • Zusatzbeiträge Abteilungen:

            Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

          * Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

          ** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
          Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

          ** Grundbeitrag Familie:

          a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

          b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

          c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
          • eine Ehe,
          • eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
          • eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

          Rückrufservice

          Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!