Am Sonntag, den 26. Mai 2024, 12.00 Uhr, findet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. in der Arena statt. Der Einlass beginnt um 11.00 Uhr und erfolgt über den Einlass Süd an der Stadionbrücke. Es stehen Parkmöglichkeiten am Vereinszentrum, Stadionbrücke 9, zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Parkplätzen findet Ihr in der Stammestraße.
Auf dieser Seite findet Ihr fortlaufend alle wichtigen Informationen zu der bevorstehenden Jahreshauptversammlung.
Zutritt: Alle Mitglieder werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) zur Legitimation mitzubringen. Ohne Legitimation kann kein Einlass erfolgen.
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Bekanntmachung der Anträge
4. Ehrung nach § 21 der Satzung
5. Bericht des Vorstands
6. Bericht des Aufsichtsrats
7. Aussprache zu den Berichten
8. Entlastung des Vorstands
9. Entlastung des Aufsichtsrats
10. Vorstellung und Wahl Ehrenrat
11. Bericht zum Profifußball
12. Bekanntmachung Wahlergebnis Sportler des Jahres
13. Abstimmung über vorliegende Satzungsänderungsanträge gemäß § 11 der Satzung
• Bestellung von hauptamtlichen Vereins- und Organmitgliedern
14. Abstimmung über Anpassung der Beitragsordnung gemäß § 11 der Satzung
• Einführung einer Aufnahmegebühr
15. Bekanntmachung Wahlergebnis Ehrenrat
16. Verschiedenes
Wir bitten darum, sich freiwillig zur Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. am 25. Juni 2023 um 14.00 Uhr in der Heinz-von-Heiden Arena anzumelden, um eine optimale Planbarkeit zu erreichen.
© Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.
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Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungsanspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligendienstes, Inhaber des HannoverAktivPasses, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.
Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.
** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.
** Grundbeitrag Familie:
a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.
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