Schwimmsportzentrum Hannover-Lahe wird zum Vorzeigeobjekt in Niedersachsen

Mit der Vorstellung der Baupläne für das „Schwimmsportzentrum Hannover-Lahe“ haben der Schwimmclub Altwarmbüchen von 2005 e.V. und der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. für einen Paukenschlag gesorgt: Ca. 12 Millionen Euro sollen investiert werden, um den beiden Vereinen und deren aktuell etwa 1.100 aktiven SchwimmerInnen, aber auch der breiten Öffentlichkeit, ein neues Schwimmbad zur Verfügung zu stellen. „Der Neubau des Schwimmsportzentrums sucht aktuell in Deutschland seinesgleichen.“ sagten Eckhard Bade, Vorsitzender des Altwarmbüchener Schwimmclubs, Wolfgang Hein, Präsident des Landesschwimmverbandes sowie Sebastian Kramer, Vorstandsvorsitzender von Hannover 96 übereinstimmend anlässlich der Präsentation der Pläne.

Kompetenz bei Eckhard Bade vereint

Schon seit einigen Jahren feilt Eckhard Bade an der Umsetzung seiner visionären Pläne. Als ehemaliger Funktionär in Spitzenpositionen beim Deutschen Schwimmverband, aber auch als beratender Ingenieur für Bauwesen, bündelt er die Kompetenz und das Know-How, das nötig ist, um so ein großes Projekt zu realisieren.

Dazu hat Eckhard Bade beste Kontakte zur Politik und Wirtschaft in Hannover und der Region. Was fehlte, war ein Partner mit Strahlkraft, mit der der Altwarmbüchener SC das ehrgeizige Projekt gemeinsam realisieren und später betreiben kann. „Und für mich stand fest, dass es Hannover 96 sein sollte, ein Partner, an dessen Seite das Projekt realisierbar ist“, sagt der Vorsitzende.

Bei Hannover 96 und seinem Vorsitzenden Sebastian Kramer stieß die Anfrage sofort auf mehr als nur „offene Ohren“. Sebastian Kramer: „Für uns war und ist klar, dass ein solches Projekt eine einmalige Chance ist, viel für den Schwimmsport und das Schwimmen im Allgemeinen für Hannover und die Region zu tun. Nach Beratungen im Vorstand und Aufsichtsrat des e.V. stand schnell fest: „Da machen wir mit all unseren Möglichkeiten mit!“

Sebastian Kramer (Vorstandsvorsitzender des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.) und Eckhard Bade (Vorsitzender des Schwimmclubs Altwarmbüchen von 2005 e.V.)

Politik bleibt außen vor

Das neue Schwimmsportzentrum ist eine Privatinitiative ohne Beteiligung von Politik und Verwaltung. Das Gebäude wird nachhaltig und CO2-neutral betrieben. Die Finanzierung basiert auf dem Genossenschaftsprinzip und ist aufgrund der sozialen Ausrichtung förderungswürdig.

HIER findet Ihr weitere Informationen zur Bau- und Betreibergenossenschaft.

Die Projekt-Eckdaten: Kompakt und sportorientiert; separates Ausbildungsbecken für die Förderung des Schwimmsports; Kraft- und Fitnessräume für den Leistungssport; Saunen; Veranstaltungszone im Obergeschoss; Tribüne mit bis zu 250 Sitzplätzen, Sportbecken mit acht 50-Meter-Bahnen, geeignet für Privat- und Firmennutzung sowie Sportevents bis hin zu internationalen Wettkämpfen.

Fertigstellung für Ende 2025 anvisiert

„Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan“, sagt Eckhard Bade. „Wir hoffen auf eine schnelle Genehmigung der Baupläne noch im Herbst, sodass wir Ende des Jahres mit dem ersten Spatenstich beginnen können.“ Sollten die Vorgaben passen, dann könnte das Bad Ende 2025/Anfang 2026 in Betrieb gehen.

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ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

Rückrufservice

Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!