Festanstellung für körperlich und geistig beeinträchtigten Kevin Struß

Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V. setzt Zeichen für Inklusion

Der Spirit des Teamgeistes ist beim Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. schon sehr lange ein wichtiges Qualitätsmerkmal im Umgang mit Mitarbeitenden, Mitgliedern und Freunden des Vereins. Doch jetzt haben die Mitarbeitenden des Vereinszentrums gemeinsam ein mehr als beachtenswertes Zeichen gesetzt: Mit Kevin Struß (25) hat mit Wirkung vom 1. Oktober ein körperlicher und geistig behinderter junger Mann einen festen Arbeitsvertrag im Vereinszentrum unterschrieben.

Kevin Struß mit Geschäftsleiterin Sport und Kommunikation Katharina Freyberg

Win-Win-Situation

„Das ist ein wichtiges Zeichen in der hannoverschen Sportwelt“, sagt Katharina Freyberg, Geschäftsleiterin Sport und Kommunikation und eine der Befürworterin der Maßnahme. „Kevin ist ein ganz normaler junger Mann mit einer tollen Ausstrahlung und ganz viel Empathie für seine Mitmenschen und sein privates sowie berufliches Umfeld, es ist eine Win-Win-Situation, von der wir alle hier im Verein profitieren werden“, ergänzt Holger Apitius, der bei Hannover 96 Leiter der Abteilung Handicapsport und Inklusionsbeauftragter ist.

Festanstellung nach Praktikum

Er kennt Kevin schon seit vielen Jahren und war und ist einer der Förderer des 25-jährigen. „Schon seit einiger Zeit haben wir daran gearbeitet, Kevin in eine Festanstellung zu bringen.“ Dann kam der Vorschlag bei allen Verantwortlichen im Vereinszentrum so supergut an, sodass Kevin zuerst zu einem Praktikum quer durch die Abteilungen eingeladen wurde, um ihn nun, mit Wirkung vom 1. Oktober, fest als Mitarbeiter zu verpflichten.

Freude bei Teamleiterinnen

Carolin Friedrich, Teamleiterin Verwaltung, ist begeistert: „Wir als größter Verein Niedersachsens sehen uns auch als Vorbild und Motivator für andere Vereine und Unternehmen, es uns gleichzutun. Es ist überaus wichtig, dass wir Inklusion leben und vorleben und allen unseren Mitgliedern und dem Umfeld des Vereins zeigen, welch große Freude es macht, diesen Schritt zu gehen. Kevin ist für uns alle ein Gewinn und ein Mehrwert.“ Lea Waldeck, Teamleiterin Kinder- und Jugendsport: „Durch Kevins Arbeit in den Sporthallen, hoffe ich, viele weitere Eltern mit Kindern mit Handicap zu ermutigen, zu unserem Sportangebot zu kommen. Eventuell fehlende Voraussetzungen kann Kevin erkennen und in Zusammenarbeit mit dem ganzen Team schaffen.“ Ab sofort arbeitet Kevin für 25 Stunden die Woche je nach Bedarf in den Teams mit.

Unterstützung vom Integrationsfachdienst Wunstorf und der Eingliederungshilfe der Region Hannover

Holger Apitius erläutert auch die Rahmenbedingungen und Förderungen, die es möglich gemacht haben, dass der Schritt einer Festeinstellung möglich geworden ist: „Kevin und der Arbeitgeber Hannover 96 wurden vom Integrationsfachdienst Wunstorf zum Budget für Arbeit beraten und beim Umsetzungsprozess begleitet. Der Integrationsfachdienst hat außerdem den Kontakt hergestellt zur Eingliederungshilfe Region Hannover. Die Eingliederungshilfe Region Hannover ist Leistungsträger des Budgets für Arbeit im Falle von Kevin und hat das Budget in kurzer Zeit bearbeitet und umgesetzt. Das Budget für Arbeit ist eine Alternative für Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten oder arbeiten könnten, dass aber nicht (mehr) wollen. Mit dem Budget für Arbeit können sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Der Arbeitgeber erhält dauerhaft einen finanziellen Zuschuss.“

„Jackpot“ für Kevin Struß

Für Kevin Struß selbst ist das alles noch ein wenig aufregend: „Ich konnte es erst gar nicht glauben, dass das geklappt hat. Ich bin allen Beteiligten überaus dankbar, dass ich die Chance habe, in diesem tollen Verein mitarbeiten zu dürfen. Für mich ist das ein Jackpot.“ Aber der 25-jährige Hannoveraner ist auch überaus selbstbewusst, wenn er sagt: „Ich habe schon viele Ideen, was ich machen möchte.“

Einbindung beim Thema Social Media

Das Thema soziale Medien soll ebenfalls großgeschrieben werden. Dennis Hoffmann, Teamleiter Marketing: „Gemeinsam mit Kevin werden wir unsere sozialen Medien nicht gänzlich aber zumindest größtenteils so gestalten, dass die Texte von Menschen mit einer Beeinträchtigung besser gelesen werden können. Für die Erstellung der Texte in einfacher Sprache greifen wir auf künstliche Intelligenz, kurz KI, zurück. Kevin ist aber natürlich die finale Instanz. Er sagt, ob die Texte verständlich sind oder ob wir sie nochmal überarbeiten müssen. Ich glaube nicht, dass wir auf diese Maßnahme ohne Kevin gekommen wären.“

Aktiver Fußballer bei 96

Kevin Struß ist seit sechs Jahren Mitglied bei Hannover 96. Seine große Liebe ist Fußball, den er auch selbst im Verein spielt. Bereits seit längerer Zeit ist er Teilhabeberater für die Special Olympics.

Kevin Struß ist aktiver Fußballer der Abteilung Handicapsport des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

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ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

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