Zur Feier des 130-jährigen Jubiläums des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. haben sich die Fanabteilung des Vereins sowie die Interessengemeinschaft Hannovereint zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen wir mit einer großen Aktion die Kneipen Hannovers unterstützen und gleichzeitig die Vereinsfarben von Hannover 96 in die Kneipen tragen. Die Aktion startet am Freitag, den 9. Januar 2026 bis einschließlich 12. April 2026 – 12.00 Uhr. Viele Kneipen und Gaststätten aus dem gesamten Stadtgebiet haben ihr Interesse geäußert und werden von uns mit einem schwarz-weiß-grünen Überraschungspaket ausgestattet.
Wie kann ich teilnehmen?
Jede teilnehmende Kneipe hat Kneipenpunkte. Dieser wird vergeben, wenn in der jeweiligen Kneipe etwas verzehrt wird. Es gilt nur ein Kneipenpunkt pro Kneipenpass. Mehrere Kneipenpunkte von einer Kneipe im Kneipenpass werden nicht gewertet und sind somit ungültig. Ein Pass, der vollständig mit 16 unterschiedlichen Klebepunkten oder zwei Kneipenpässe mit 32 unterschiedlichen Klebepunkten ausgefüllt ist und rechtzeitig abgegeben wird, nimmt an dem Gewinnspiel teil.
Jede teilnehmende Kneipe hat Kneipenpässe. Bitte fragt beim Personal danach. Ebenso liegen diese im Vereinszentrum des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. (Stadionbrücke 9,
30549 Hannover) aus.
Was kann ich gewinnen?
Hauptpreise – Dafür benötigt Ihr zwei vollständig ausgefüllte Kneipenpässe mit 32 verschiedenen Kneipenpunkten
Kleiner Preis – Hier reicht es einen Kneipenpass mit 16 verschiedenen Kneipenpunkten zu befüllen
Wie kann ich meinen Kneipenpass einreichen?
Eure Kneipenpässe könnt ihr an der folgenden Adresse im Vereinszentrum am Empfang abgeben.
Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.
Stadionbrücke 9
30459 Hannover
HIER findet Ihr die Teilnahme- & Datenschutzbedingungen zum Gewinnspiel.
Ihr habt Fragen?
Dann schreibt eine E-Mail an fanabteilung@hannover1896.de
Dann schreibt eine Mail an fanabteilung@hannover1896.de
Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: verein@hannover1896.de.
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungsanspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligendienstes, Inhaber des HannoverAktivPasses, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.
Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.
** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.
** Grundbeitrag Familie:
a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.
Rückrufservice
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen