Zur Feier des 125-jährigen Jubiläums des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. haben sich die Fanabteilung des Vereins sowie die Interessengemeinschaften hannovereint und Rote Kurve zusammengeschlossen. Zusammen wollen wir mit einer großen Aktion die Kneipen Hannovers unterstützen und gleichzeitig die Vereinsfarben von Hannover 96 in die Kneipen tragen. Die Aktion startet am Freitag, den 06. August 2021. Sie dauert 96 Tage lang bis einschließlich 09.11.2021. Viele Kneipen und Gaststätten aus dem gesamten Stadtgebiet haben ihr Interesse geäußert und werden von uns mit einem schwarz -weiß- grünen Überraschungspaket ausgestattet.
Fans und Freunde können in den teilnehmenden Kneipen bei Bestellung von Speisen und Getränken einen kneipeneigenen Aufkleber für den Kneipenpass bekommen, der ebenfalls in den Kneipen ausgeben wird. Sobald der Kneipenpass mit zwölf verschiedenen Aufklebern aus den Kneipen und Gaststätten vervollständigt ist, nimmt dieser bei Abgabe im Vereinszentrum an einer Verlosung teil. Zu gewinnen gibt es u.a. einen Kettle Joe-Grill von Komado Joe, ein neues Trikot von Hannover 96, Eintrittskarten für das letzte Saisonspiel und einiges mehr.
Der Kneipenpass liegt in allen teilnehmen Kneipen aus, sowie im Vereinszentrum des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V., Stadionbrücke 9 in 30549 Hannover.
Der Kneipenpass liegt in allen teilnehmen Kneipen aus, sowie im Vereinszentrum des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. in der Stadionbrücke 9 in 30459 Hannover.
Jede teilnehmende Kneipe hat Kneipenpunkte. Diese werden beim Besuch der jeweiligen Kneipe vom Personal als Beweis des Besuches im Kneipenpass eingeklebt. Der Kneipenpunkt wird nur vergeben, wenn in der jeweiligen Kneipe etwas verzehrt wird.
Jeder Kneipenpass, der vollständig mit 12 Klebepunkten aus 12 unterschiedlichen teilnehmenden Kneipen ausgefüllt ist, nimmt an dem Gewinnspiel teil.
Preise:
– Kettle Joe-Grill von Kamado Joe
– Trikot von Hannover 96
– Eintrittskarten für das letzte Saisonspiel
– 1 Stunde kicken auf dem Soccer-Court (Kunstrasen) am Vereinszentrum
– 2 Monate Gratistraining im Fitnessbereich im Vereinszentrum
Jeder Teilnehmer kann nur mit einem komplett ausgefüllten Kneipenpass am Gewinnspiel teilnehmen.
Mehrere Kneipenpässe eines Teilnehmers sind nicht erlaubt.
Den komplett ausgefüllten Kneipenpass könnt Ihr im Vereinszentrum am Empfang abgeben oder per Post versenden an:
Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.
Fanabteilung
Stadionbrücke 9
30459 Hannover
© Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.
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Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungsanspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligendienstes, Inhaber des HannoverAktivPasses, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.
Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.
** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.
** Grundbeitrag Familie:
a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.
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