Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. ist mit über 24.000 Mitgliedern der größte Sportverein Niedersachsens. Als
Ursprung aller HANNOVER 96-Gesellschaften widmen wir uns mit Leidenschaft der Verwaltung, dem Erhalt und der
Erweiterung des Leistungs- sowie des Breitensportangebotes. In unseren 18 Abteilungen und unserem modernen
Vereinszentrum bieten wir unseren Mitgliedern vielfältige Sport- und Trainingsmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet
Hannovers an. Werde Teil unserer Geschichte und gestalte die sportliche Zukunft in einem der traditionsreichsten Vereine
der Region mit.
In Deiner Rolle als Kursleitung übernimmst Du die Verantwortung für die sportliche Betreuung unserer Mitglieder:
Wir suchen Spezialisten, die unser Angebot durch Fachexpertise bereichern. Wünschenswert sind Qualifikationen in den
folgenden Bereichen:
Du bist das Gesicht unseres Vereinszentrums und repräsentierst unsere Leidenschaft für den Sport nach außen. Für diese
Position bringst Du folgende Qualitäten mit:
Wir legen großen Wert darauf, dass Du Dich bei uns wohlfühlst. Bei uns erwartet Dich:
Dann freuen wir uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung. Bitte sende uns eine formlose E-Mail inklusive Deines Lebenslaufes sowie relevanter Lizenzen zu.
Bitte beachte, dass wir keine Kosten übernehmen können, die Dir im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs entstehen.
Maurice Schubert
Teamleiter Fitness- & Gesundheit
Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.
Stadionbrücke 9, 30459 Hannover
E-Mail: maurice.schubert@hannover1896.de
Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: verein@hannover1896.de.
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungsanspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligendienstes, Inhaber des HannoverAktivPasses, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.
Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.
** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.
** Grundbeitrag Familie:
a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.
Rückrufservice
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