Hier findet Ihr alle Informationen zu der bevorstehenden Jahreshauptversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. am 18. Juni 2022.
Neben der Tagesordnung, Anträgen und Vorstellung der Aufsichtsratkandidaten findet Ihr hier auch die Abstimmung zur Sportlerwahl des Jahres 2021.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Bekanntmachung der Anträge
4. Ehrung nach § 21 der Satzung
5. Bericht des Vorstands
6. Bericht des Aufsichtsrats
7. Aussprache zu den Berichten
8. Entlastung des Vorstands
9. Entlastung des Aufsichtsrats
10. Vorstellung und Wahl Aufsichtsrat
11. Bericht zum Profifußball
12. Bekanntmachung Wahlergebnis SportlerIn des Jahres
13. Abstimmung über vorliegende Satzungsänderungsanträge gemäß § 11 der Satzung:
a) Antrag des Vorstands zur Stärkung der Mitgliederrechte
b) Antrag des Vorstands zu Mitgliedsaufnahme, zur Einberufung der Mitgliederversammlung, zum Datenschutz und zur Wahl von Delegierten
c) Antrag des Mitglieds Nils-René Voigt zu Mitgliederversammlungen als Hybrid, Online-live und Präsenzversammlung
d) Antrag des Mitglieds Gernot Gehrmann zu Mitgliederversammlungen als Hybrid, Online-live und Präsenzversammlung, zu Briefwahl/Onlinewahl und Aufgaben und Pflichten des Vorstands
14. Abstimmung über Anpassung der Beitragsordnung gemäß § 11 der Satzung
15. Abstimmung über sonstige vorliegende Anträge gemäß § 11 der Satzung
16. Bekanntmachung Wahlergebnis Aufsichtsrat
17. Verschiedenes
Zutritt: Alle Mitglieder werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) zur Legitimation mitzubringen. Ohne Legitimation kann kein Einlass erfolgen.
Aufgrund von Verordnungen im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie kann es zudem kurzfristig zu Vorgaben kommen, die wir als Verein nicht beeinflussen können. Bitte informiere Dich im Vorfeld über mögliche Vorgaben.
Wir bitten darum, sich freiwillig zur Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. am 18. Juni 2022 um 14.00 Uhr in der HDI Arena anzumelden, um eine optimale Planbarkeit zu erreichen.
Anträge zur Tagesordnung:
Gemäß § 12 Ziffer 1 c) der Vereinssatzung sind Anträge zur Tagesordnung spätestens am Freitag, 27. Mai 2022, schriftlich beim Vorstand einzureichen. Um mögliche Anträge zur Änderung der Vereinssatzung bereits in die Tagesordnung aufnehmen zu können, die gemäß § 12 Ziffer 1 a) der Vereinssatzung zusammen mit der offiziellen Einberufung bereits vor dem 27. Mai 2022 bekanntzugeben ist, wird darum gebeten, derartige Anträge bis Samstag, 30. April 2022, einzureichen. Für später eingereichte Anträge kann keine Gewähr für eine Eintragung einer Satzungsänderung durch das zuständige Registergericht übernommen werden. Hintergrund ist, dass die Satzungsänderung zur Stärkung der Mitgliederrechte, die von der Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2021 mit großer Mehrheit angenommen wurde, aufgrund einer möglicherweise zu kurzen Meinungsbildungsfrist der Mitglieder bisher nicht vom Amtsgericht eingetragen wurde. Das Verfahren ist weiterhin schwebend, kann sich aber noch über mehrere Monate hinziehen. Um diesen langwierigen Prozess abzukürzen, wird der Antrag bei der Mitgliederversammlung am 18. Juni 2022 vorsorglich erneut zur Abstimmung gestellt.
Aufsichtsratswahl:
Die Mitgliederversammlung wählt gemäß § 16 Ziffer 1 a) der Vereinssatzung für eine dreijährige Amtsperiode einen neuen Aufsichtsrat. Die Frist zur Kandidatur für den Aufsichtsrat endet am Freitag, 3. Juni 2022. Die Wahlvorschläge sind durch stimmberechtigte Vereinsmitglieder schriftlich zusammen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Kandidierenden beim Vorstand einzureichen. Kandidieren kann, wer zum Zeitpunkt der Wahl mindestens ein Jahr Vereinsmitglied und volljährig ist. Die Kandidierenden werden nach Ablauf der Frist in einheitlicher Form auf der Vereinshomepage vorgestellt.
© Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.
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Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungsanspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligendienstes, Inhaber des HannoverAktivPasses, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.
Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.
** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.
** Grundbeitrag Familie:
a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.
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