Schwimmsportzentrum: Infoveranstaltungen sorgen für Transparenz

Bereits rund 300 Privatpersonen haben Anteile für die Realisierung des neuen Schwimmsportzentrums Hannover-Lahe gezeichnet. Dazu gibt es Zusagen von Sponsoren, Partnern aus der freien Wirtschaft sowie auch aus kommunalen und freien Einrichtungen, wie zum Beispiel freie Schulen. „Und selbstverständlich sind auch die beiden beteiligten Vereine mit größeren Summen mit von der Partie“, berichtete Eckhard Bade, Vorsitzender der neu gegründeten Bau- und Betreibergenossenschaft Schwimmsportzentrum Hannover-Lahe, zugleich Vorsitzender des SC Altwarmbüchen. Der SC ist neben dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. einer der beiden Vereine, die das Schwimmsportzentrum realisieren möchten.

Infoveranstaltungen für mehr Transparenz

Anlässlich zweier Informationsveranstaltungen haben Bade sowie Sebastian Kramer, Vorstandsvorsitzender des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V., die Pläne rund 100 interessierten Teilnehmenden vorgestellt. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die Pläne umsetzen, wir sind auf einem guten Weg“, sagte Bade. Betont wird, dass mit dem Angebot weitere Geber, Gönner, Sponsoren, und vor allem künftige GenossInnen, überzeugt werden sollen, bei einem einmaligen Vorhaben beteiligt zu sein.

Jetzt Genossenschaftsanteile zeichnen!

Bereits ab 100 Euro kann jeder Anteile erwerben. Für das erste klimaneutrale Bad Deutschlands soll es beispielsweise für Beteiligte Vergünstigungen in der Nutzung geben. Auf die Frage einer Zuhörerin, Sicherheiten es für die Gelder gebe, antwortete Bade: „Das Geld unterliegt einer fünfjährigen Sperrfrist, kann danach aber jederzeit von Ihnen wieder zurückgerufen werden – wenn alles gut läuft, sogar zuzüglich einer Dividendenausschüttung. Es gibt dabei keine sogenannte Nachschusspflicht, sollten weitere Gelder benötigt werden.“ Die Finanzierung basiert auf dem Genossenschaftsprinzip. Dabei stellt die Generalversammlung mit allen GenossInnen als MitbestimmerInnen sicher, dass das Schwimmbad am Bedarf der Bürger ausgerichtet ist und bleibt. Gleichzeitig ist eine transparente und effektive Betriebsführung sichergestellt.

Einmalige Chance

Sebastian Kramer: „Für uns ist klar, dass ein solches Projekt eine einmalige Chance ist, viel für den Schwimmsport und das Schwimmen im Allgemeinen für Hannover und die Region zu tun!“ Nebenher wird insbesondere das Angebot für die Schwimmausbildung im Kinder- und Jugendbereich unterstützt. Fehlende Möglichkeiten für Schwimmkurse sind ein zentrales Problem, das mit dem neuen Schwimmsportzentrum entzerrt entspannt werden kann. Das neue Schwimmsportzentrum ist eine Privatinitiative ohne Beteiligung von Politik und Verwaltung. Das Gebäude wird nachhaltig und CO2-neutral betrieben.

Ehrgeiziger Zeitplan

„Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan“, sagt Eckhard Bade. „Wir hoffen auf eine schnelle Genehmigung der Baupläne noch im Winter, sodass wir um die Jahreswende mit dem ersten Spatenstich beginnen können.“ Sollten die Vorgaben passen, dann könnte das Bad Ende 2025/Anfang 2026 in Betrieb gehen.

Weitere Infos

Weitere Infos findet Ihr unter dem folgenden Link. Dort gibt es auch einen Vordruck zum Erwerben von genossenschaftlichen Anteilen zum Download.

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ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

Rückrufservice

Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!