Mitgliederversammlung wählt Ehrenrat und beschließt Satzungsänderung

Am 10. Oktober 2021 fand in der HDI Arena die Jahreshauptversammlung statt, auf der u.a. die Berichte zu den Geschäftsjahren 2019 und 2020 vorgestellt wurden. Mit 521 Mitgliedern, davon 497 stimmberechtigten, wurde die Jahreshauptversammlung am Mittag vom Versammlungsleiter, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ralf Nestler, eröffnet.

Ehrung verstorbener Mitglieder und Jubilare
Zunächst wurde den 76 Mitgliedern gedacht, die seit der vergangenen Jahreshauptversammlung verstorben waren. Durch den langen Zeitraum zwischen der aktuellen und der letztmaligen Jahreshauptversammlung durften anschließend überdurchschnittlich viele Mitglieder ihre Ehrennadeln für langjährige Vereinszugehörigkeit in Empfang nehmen. Rolf Gehrcke, letzter noch lebender Fußballspieler aus der 1954er-Meistermannschaft, erhielt im Rahmen seiner Ehrung für 75 Jahre Vereinsmitgliedschaft Standing Ovations von den Mitgliedern. Hans-Heinrich Kellner erhielt die Ehrenmitgliedschaft für sein Engagement im Verein, insbesondere für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Archiv.

Rolf Gehrcke_1000

Wahlergebnis SportlerIn des Jahres
Als 96-Sportlerin des Jahres 2019 wurde die WM-Teilnehmerin Jessica Schulz aus der Abteilung Floorball ausgezeichnet. Für das Jahr 2020 ging die Auszeichnung an die Olympionikin Imke Onnen aus der Leichtathletik-Abteilung. Die Mitglieder konnten im Vorfeld online darüber abstimmen.

Wahlergebnis Ehrenrat
Der neu gewählte Ehrenrat besteht zukünftig aus Christian Dawideit (Ehrenrat seit 2017), Andreas Elvers, Hans-Heinrich Kellner, Hanns-Werner Staude und Sabine Tegtmeyer-Dette (jeweils erstmalige Amtszeit).

Bericht zum Profifußball
Sportdirektor Marcus Mann hielt einen ausführlichen Bericht zum Profifußball, wobei der Fokus dabei weniger auf den Jahren 2019 und 2020 lag als vielmehr auf der aktuellen Saison. Mann zeigte sich zur Freude der Anwesenden dabei zuversichtlich, dass das aktuelle Team in der Lage sei, in der Tabelle noch deutlich weiter nach vorne zu kommen.

Berichte und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die mit Spannung erwarteten Berichte des Vorstands zu den Geschäftsjahren 2019 und 2020 fielen, nicht nur aufgrund der zwei zu erläuternden Geschäftsjahre, sehr ausführlich aus. Darüber hinaus wurde auch Bezug auf das bisherige Jahr 2021 genommen. Nach dem anschließenden Bericht des Aufsichtsrats sowie der Aussprache zu den Berichten mit den Mitgliedern wurden beide Gremien mit großer Zustimmung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 entlastet.

Abstimmung über vorliegende Anträge
Schließlich standen drei eingereichte Anträge zur Abstimmung. Mit fast einstimmiger Mehrheit (5 Gegenstimmen) wurde der Antrag des Vorstands zur Anpassung der Beitragsordnung angenommen. Mit lediglich 17 Gegenstimmen wurde der Satzungsänderungsantrag eines Mitglieds zur Stärkung der Mitgliederrechte angenommen, wodurch die 50+1-Regel nun auch in die Vereinssatzung aufgenommen wird. Ein weiterer Satzungsänderungsantrag eines Mitglieds zur Einführung von Briefwahlen fand keine Zustimmung unter den anwesenden Mitgliedern.

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ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

Rückrufservice

Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!