Liebe Mitglieder, liebe 96erinnen und 96er,
zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, den 10. Oktober 2021 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:00 Uhr), laden wir Euch hiermit herzlich ein. Die Versammlung findet in der HDI-Arena, Robert-Enke-Straße 3, 30169 Hannover statt. Der Einlass erfolgt über den Einlass Süd an der Stadionbrücke.
Tagesordnung
Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind alle aktiven und passiven volljährigen Mitglieder, die am Tag der Versammlung mindestens seit vier Monaten Vereinsmitglied sind, sowie Ehrenmitglieder. Nicht stimmberechtigt sind Fördermitglieder.
Anträge:
Anträge zur Tagesordnung müssen gemäß § 12 Ziffer 1c unserer Satzung bis zum 18. September, 24:00 Uhr, schriftlich beim Vorstand vorliegen.
Ehrenratswahl:
Auf der Mitgliederversammlung wird für drei Jahre ein neuer Ehrenrat gewählt. Kandidaturen werden im Vorfeld schriftlich erbeten.
SportlerInnenwahl:
Weitere Informationen zur Wahl unserer SportlerInnen des Jahres werden unter www.96mitgliedschaft.de veröffentlicht.
Zutritt:
Alle Mitglieder werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) zur Legitimation mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ohne Legitimation kann kein Einlass erfolgen.
Aufgrund von Verordnungen im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie kann es zudem kurzfristig zu Vorgaben kommen, die wir als Verein nicht beeinflussen können. Bitte informiere Dich im Vorfeld der Mitgliederversammlung über mögliche Vorgaben. Nach aktuellem Stand gelten die 3G-Regeln, also Zutritt für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Bitte bringe in jedem Fall eine medizinische Maske oder FFP2-Maske mit und trage diese an den ausgewiesenen Orten.
Auf www.96mitgliedschaft.de/mitgliederversammlung-2021 können in der Zeit vor der Mitgliederversammlung weitere Informationen, die Ehrenratskandidaturen sowie die eingereichten Anträge eingesehen werden.
Wir empfehlen, den Vereinsnewsletter zu abonnieren, um aktuelle Updates zur Mitgliederversammlung im Vorfeld nicht zu verpassen.
Zudem bitten wir um eine freiwillige Anmeldung zur Mitgliederversammlung, um aufgrund der Pandemie-Situation eine optimale Planbarkeit zu erreichen.
Wir freuen uns sehr über eine rege Teilnahme.
Vorwärts nach weit!
Dein Vorstand
© Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.
Datenschutz | Impressum | Satzung | Jobs
Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungsanspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligendienstes, Inhaber des HannoverAktivPasses, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.
Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.
** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.
** Grundbeitrag Familie:
a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.
Rückrufservice
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