Mit unzer in die Zukunft

Neue Partnerschaft vereinbart

Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. hat das Zahlungsunternehmen Unzer als offiziellen Partner gewonnen. Das Besondere der Partnerschaft: Unzer fördert den Verein nicht nur finanziell, sondern auch mit seinem Know-how im Zahlungsverkehr. So profitieren Sportler, Besucher und Verein von schnellen, effizienten und sicheren Bezahlsystemen – sei es bei Wettbewerben und Veranstaltungen, dem Kauf von Fanartikeln oder der Buchung von Sportplätzen.

Das ist unzer

Unzer bietet Zahlungs- und Handelslösungen für Unternehmen und Organisationen in ganz Europa. Mit der Plattform von Unzer entscheiden Kunden selbst, wie, wo und wann sie bezahlen möchten, während die Vereine sowohl online als auch vor Ort Zahlungen akzeptieren und abwickeln können.

Zufriedenheit bei den neuen Partnern

Sebastian Kramer, Vorstandsvorsitzender von Hannover 96, sagt: “Unzer hat das Potenzial unseres Vereins erkannt. Das ist für uns ein vertrauensvolles Zeichen für eine gute und langfristige Zusammenarbeit. Zugleich bietet die Partnerschaft mit Unzer viele Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung wesentlicher Prozesse des Vereins.” Auch Sebastian Wenzel, Vice President Group Marketing von Unzer, freut sich über die neue Partnerschaft mit Hannover 96: „Unternehmen haben eine gesellschaftliche Verantwortung. Daher liegt es uns am Herzen, uns auch im Sport zu engagieren. Hannover 96 steht für großartigen Fußball, aber auch für klassischen Breitensport und für aktive Vereinsarbeit. Diese Mischung aus Spitzensport und sozialem Engagement gefällt uns besonders gut, und wir wünschen dem Hannoverschen Sportverein weiterhin viel Erfolg.“

Unterstützung beim Zahlungsverkehr

Das erste gemeinsame Projekt des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. mit Unzer war der Auftritt auf der ISPO in München Ende November. Bereits in sehr kurzer Zeit entwickelten beide Seiten zahlreiche Ideen, wie die strategische Partnerschaft weiter ausgebaut werden kann. So stellt Unzer künftig mehrere mobile Kassen bereit, die es dem Verein ermöglichen, der steigenden Nachfrage nach kontaktlosem Bezahlen gerecht zu werden. Die sogenannten POS Go-Geräte vereinen Kasse, Kartenleser, Belegdrucker und Scanner und sind dank cloud-basierter Software überall flexibel einsatzbereit. An den NFC-fähigen Terminals können Kunden so bezahlen, wie sie es am liebsten möchten, etwa mit Karte, Smartphone oder Smartwatch.

Der perfekte Fit

Benjamin Kahnt, Vorstand Marketing und Sponsoring von Hannover 96, sieht in der Partnerschaft mit Unzer daher einen perfekten Fit: „Wenn sich die Marketingziele eines Unternehmens und das Sponsoringangebot eines Vereins derart übereinanderlegen lassen, wie es bei Unzer und Hannover 96 der Fall ist, dann ist das eine glückliche Fügung.” Die POS Go-Kassen sollen künftig in allen Fachbereichen des Hannover 96 e. V. zum Einsatz kommen, etwa für den Ticketverkauf oder die Bezahlung von Getränken bei Veranstaltungen. Auch die Buchung von Sportplätzen oder der Kauf von Fanartikels soll in Zukunft bargeldlos möglich sein. Damit rüstet sich der Verein für die Zukunft und unterstreicht seinen Anspruch, allen Sportbegeisterten schnelle, sichere und kontaktlose Bezahloptionen zu bieten.

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ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

Rückrufservice

Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!