Langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender Harrald Wendt verstorben

Hannover 96 trauert um Harrald Wendt. Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats von Hannover 96, der den Verein über zehn Jahre in dieser leitenden Position prägte, verstarb am 3. Oktober 2022 im Alter von 78 Jahren.

Im Aufsichtsrat ab 1996

Bei der 96-Mitgliederversammlung am 18. November 1996 wurde der damalige Leiter der Mercedes-Benz-Niederlassung Hannover erstmalig in den 96-Aufsichtsrat gewählt. Er begann seine Tätigkeit im Aufsichtsorgan unter Sprecher Karl Born für Hannover 96. Am 26. September 1997 wurde er in der Mitgliederversammlung nach dem Rücktritt von Utz Claasen erneut in den Aufsichtsrat von Hannover 96 gewählt.

Aufsichtsratsvorsitzender ab 1998

Harrald Wendt, der beim VfL Maschen als Fußballobmann seine ersten Schritte als Funktionär machte, arbeitete im neu gewählten Aufsichtsrat intensiv mit dem neuen 96-Vorstand an der Sanierung von Hannover 96. Am 30. November 1998 übernahm Harrald Wendt den Vorsitz im 96-Aufsichtsrat. Neben anderen sorgte er mit seinen Kontakten in die hannoversche Wirtschaft für eine stärkere Unterstützung für den Verein.

Sportliche und wirtschaftliche Neuorganisation

In seiner Zeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats von Hannover 96 fallen der Wiederaufstieg in die Bundesliga 2002 und die Modernisierung des Niedersachsenstadions zur WM 2006. Er war auch maßgeblich an der sportlichen und wirtschaftlichen Neuorganisation von Hannover 96 beteiligt. Außerhalb seines Engagements für Hannover 96 war Harrald Wendt als Niederlassungsleiter von Mercedes-Benz mit zahlreichen Sponsoringaktivitäten dem Sport in der Region Hannover eng verbunden.

Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat 2007

Auch nach seinem Ausscheiden als Vorsitzender des Aufsichtsrates am 23. April 2007 blieb Harrald Wendt Hannover 96 treu. Er war gern gesehener Gast bei den Spielen in der Arena. Hannover 96 trauert um eine starke und prägende Persönlichkeit unseres Vereins. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie.

Langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender: Harrald Wendt (Bild: Fritz Rust, Archiv)

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ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
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Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

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Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!