Wahl des Aufsichtsrats

Das sind die Kandidaten

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. am 18. Juni 2022 ab 14.00 Uhr wird die Wahl des Aufsichtsrats ein Punkt der Tagesordnung sein. Der Aufsichtsrat wird für drei Jahre gewählt. Es haben sich folgende Kandidaten für das Amt beworben und bitten um Zustimmung der Mitglieder:

Alexander Berwing

  • Mitglied seit: 2015
  • Abteilung: Dart
  • Beruf: Vertriebscontroller
  • Offizielle Tätigkeit im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V.: Vorstand, Mitglied der Satzungskommission

Jens Boldt

  • Mitglied seit: 2017
  • Abteilung: Fußball
  • Beruf: Rechtsanwalt
  • Offizielle Tätigkeit im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V.: Aufsichtsrat, Mitglied der Satzungskommission

Lasse Gutsch

  • Mitglied seit: 2005
  • Abteilung: Leichtathletik
  • Beruf: Senior Experte Einnahmeaufteilungsverfahren bei der Deutschen Bahn
  • Offizielle Tätigkeit im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V.: Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Sebastian Kurbach

  • Mitglied seit: 2012
  • Abteilung: Tradition
  • Beruf: Historiker bei der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA

Carsten Linke

  • Mitglied seit: 1996
  • Abteilung: Fußball
  • Beruf: Sporttherapeut
  • Offizielle Tätigkeit im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V.: Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied der Satzungskommission

Ralf Nestler

  • Mitglied seit: 2011
  • Abteilung: Fußball
  • Beruf: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuer- und Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter
  • Offizielle Tätigkeit im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V.: Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied der Satzungskommission, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Hannover 96 Management GmbH, Aufsichtsratsmitglied Hannover 96 GmbH & Co KGaA

ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

Rückrufservice

Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!