Du wirst Dich ab dem ersten Tag Deiner Ausbildung in einem spannenden Umfeld bewegen und bekommst von uns das nötige Handwerk vermittelt. Gemeinsam analysieren wir unsere Zielgruppen, bereiten verschiedene Medien auf, erstellen Werbe- und Redaktionspläne und führen diese in einem breitgefächerten Marketing-Mix aus. Neben klassischen Medien wie Print- oder Radiowerbung lernst Du die wichtigsten Trends aus dem Online-Marketing und bist bei der Erstellung von Online-Anzeigen sowie Beiträgen auf Instagram, Facebook, YouTube, unseren Websites und in unserem Vereinsmagazin 96aktiv eingebunden. Deine Ideen kannst Du dabei jederzeit einbringen. Wir bieten Dir Einblicke in unsere Presse- und Sponsoringarbeit und Du wirst uns bei spannenden Veranstaltungen, wie der Jahreshauptversammlung, unterstützen. Während Deiner Ausbildung bei uns wirst Du nicht nur am PC sitzen. Bei uns bekommst Du Abwechslung pur und keine Woche ist wie die andere. Als Team gehen wir gemeinsam Herausforderungen an und unterstützen uns gegenseitig.
Wir sind Hannover 96 und mit über 20.000 Mitgliedern der größte Sportverein Niedersachsens. Mit 17
Abteilungen sind wir in vielen Sportarten stark vertreten und deutschlandweit bekannt. Du wirst Teil eines
professionell geführten Vereins und hast die Möglichkeit, diverse Konzepte mitzugestalten, umzusetzen und
weiterzuentwickeln.
Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen und ein Bild mit 96-Bezug einen für Social-Media-Post und
kurzer Erläuterung (100 – 150 Wörter) dazu bis zum 30. April ausschließlich per E-Mail zu!
WIR FREUEN UNS AUF DICH!
Datenschutz | Impressum | Satzung | Jobs
Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungsanspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligendienstes, Inhaber des HannoverAktivPasses, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.
Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.
** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.
** Grundbeitrag Familie:
a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.
c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.
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