Ab Januar 2023: Neue Beitragsordnung

Dem Antrag des Vorstands zur Anpassung der Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung, bei lediglich einer Nein-Stimme und elf Enthaltungen, mit großer Mehrheit und mit der Unterstützung der Abteilungsleitungen zugestimmt. Damit greift die neue Beitragsordnung zum 1. Januar 2023.

Einheitlicher Grundbeitrag
Künftig wird ein einheitlicher Grundbeitrag für alle Vollmitglieder (aktive und passive Mitglieder) erhoben. Daneben werden in jeder Abteilung Zusatzbeiträge für aktive Sportlerinnen und Sportler erhoben. Diese Zusatzbeiträge sind, aufgrund eines künftig niedrigeren Grundbeitrags für aktive Sportlerinnen und Sportler, deutlicher ausgeprägt als bisher. Den Abteilungen wird dadurch auch eine höhere Flexibilität hinsichtlich ihrer erhobenen Zusatzbeiträge ermöglicht. Die Zusatzbeiträge werden dabei für jedes in Anspruch genommene Sportangebot erhoben, wohingegen der Grundbeitrag nur einmal erhoben wird.

Mehr Möglichkeiten für Familien
Die Familienmitgliedschaft ist künftig kombinierbar mit Einzelmitgliedschaften in den Abteilungen. So wird es für die einzelnen Familienangehörigen möglich sein, die Sportangebote in verschiedenen Abteilungen durch Zahlung des jeweiligen Zusatzbeitrags zu nutzen. Für eine auf eine Sportart fixierte Familie wird es auch weiterhin einen Rabatt in Form eines Familienzusatzbeitrags in den einzelnen Abteilungen geben.

Vorteile für Kinder und Jugendliche
Um die Beitragsstruktur übersichtlicher zu gestalten, werden Kinder und Jugendliche, die bisher als Fördermitglieder geführt wurden, im Verlauf des nächsten Jahres in die Vollmitgliedschaft überführt, da sich faktisch kein Leistungsunterschied in den bisherigen Angeboten ergeben hat und lediglich 3 % der betroffenen Mitglieder dieser Altersklasse als passives Mitglied geführt werden. Der neue Grundbeitrag orientiert sich dabei an der Fördermitgliedschaft und wird für passive Mitglieder daher deutlich abgesenkt. In der Gruppe der 0-5-Jährigen Sportlerinnen und Sportler wird es künftig in den meisten Abteilungen günstiger.

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ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: .
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

Rückrufservice

Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!