Offener Brief: Die 50+1-Regel ist rechtmäßig und nicht zu beanstanden
Der DFL e.V. hat im Juli 2018 das Bundeskartellamt mit der Überprüfung seiner Satzung im Hinblick auf die 50+1-Regel beauftragt mit dem Ziel, Klarheit zu erlangen, ob die Bestimmungen in § 8 der eigenen Satzung, damit aber auch in § 16 c der Satzung des DFB e.V., rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Bedenken begegnen würden.