130 Jahre Hannover 96: Der Kneipenpass ist zurück

Am 12. April 2026 feiert der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. sein 130-jähriges Bestehen. Um diesen Meilenstein gebührend zu würdigen, bringt die Fanabteilung gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Hannovereint eine beliebte Tradition zurück: Am 9. Januar 2026 startet die Neuauflage des 96-Kneipenpasses.

Erfolgsmodell zum Jubiläum

Bereits zum 125-jährigen Vereinsbestehen vor fünf Jahren war der Kneipenpass ein voller Erfolg und verband die lokale Gastronomie mit der Fangemeinde. Zum 130. Geburtstag wird die Aktion nun noch einmal groß aufgezogen. Bis zum offiziellen Jubiläumstag am 12. April haben alle TeilnehmerInnen Zeit, die Vielfalt der hannoverschen Kneipenkultur zu erkunden und dabei Punkte zu sammeln.

Punkte sammeln und Gemeinschaft erleben

Das Prinzip ist denkbar einfach: In den teilnehmenden Kneipen, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen, können BesucherInnen mit ihrem Pass Punkte sammeln. Dabei stehen vor allem das gesellige Miteinander und die Unterstützung der lokalen Gastronomie im Vordergrund. Wer bis zum 12. April 2026, 12.00 Uhr, ausreichend Punkte gesammelt hat, kann sich auf exklusive Belohnungen freuen, die ganz im Zeichen des 130-jährigen Bestehens von Hannover 96 stehen.

Startschuss war Freitag

Die Aktion beginnt offiziell am Freitag, den 9. Januar 2026. Ab sofort sind die Pässe in den teilnehmenden Lokalitäten sowie im Vereinszentrum (Stadionbrücke 9, 30459 Hannover) erhältlich. „Der Kneipenpass ist ein Symbol für den Zusammenhalt in unserer Stadt. Wir freuen uns, dass wir pünktlich zum 130-jährigen Jubiläum wieder gemeinsam mit den GastronomInnen und den Menschen in Hannover diese besondere Tradition feiern können“, erklärt Vereinspräsident Sebastian Kramer.

Alle Informationen zu den teilnehmenden Kneipen, den detaillierten Regeln und den Gewinnen sind auf der offiziellen Website unter www.96mitgliedschaft.de/unsere-kneipen/ zu finden.

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ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG

Ein aktueller Nachweis muss rechtzeitig vor Ablauf vorgelegt werden.
Bitte sende Deinen Nachweis an: verein@hannover1896.de.
Ohne Nachweis entfällt der Ermäßigungs­anspruch und der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Als berechtigt gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende, Ableistende eines geförderten Freiwilligen­dienstes, Inhaber des Hannover­AktivPasses, Schwer­behinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. BuT-Bescheinigungen werden nicht anerkannt.

KÜNDIGUNGS- UND WECHSELFRISTEN

Die Kündigungsfrist für die Grundbeiträge ist in der Satzung geregelt.
Diese ist unter www.96mitgliedschaft.de/satzung einsehbar.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzbeiträge des Vereinszentrums sind sechs Wochen zum Quartalsende.
Der Wechsel der Mitgliedsart (Aktiv, Passiv, Förderer) und der Zusatzbeiträge bei aktiver Mitgliedschaft ist zum Laufzeitende möglich.

BEITRAGSORDNUNG

GRUNDBEITRAG AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (MONATLICH):

  • Erwachsener: 14,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 9,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 8,00 €
  • Familie**: 22,00 €

GRUNDBEITRAG PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 96,00 €
  • Erwachsener ermäßigt: 60,00 €
  • Kinder* (0 – 17 Jahre): 50,00 €
  • Familie**: 130,00 €

GRUNDBEITRAG FÖRDERMITGLIEDSCHAFT (JÄHRLICH):

  • Erwachsener: 60,00 €
  • Kinder* (14 – 17 Jahre): 40,00 €
  • Kinder* (6 - 13 Jahre): 30,00 €
  • Kinder* (0 - 5 Jahre): 12,00 €

ZUSATZBEITRAG (MONATLICH):

  • Fitnessbereich inkl. Fitnesskurse: 35,00 €
  • Fitnesskurse: 10,00 €
  • Kindersport: 10,00 €
  • Kindersportschule: 14,00 €
  • Zusatzbeiträge Abteilungen:

    Die Zusatzbeiträge variieren je nach Abteilungszugehörigkeit und Alter. Für weitere Informationen und die Vereinbarung eines Probetrainings wendet Euch bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.

* Alle Kinder im Alter zwischen 0 – 13 Jahren sind automatisch Mitglied im Kids Club EDDIs Rudel.

** Grundbeitrag Familie: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Mitgliedschaft als Grundbeitrag Erwachsener (Einzelmitgliedschaft) fortgeführt. Die Eingruppierung in den Familientarif endet mit dem 18. Geburtstag.
Die Einzelmitgliedschaft kann im ersten Monat nach Erreichen der Volljährigkeit außerordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Monats nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Einzelmitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Tarifeinordnung der verbliebenen Familienmitglieder wird geprüft und ggf. angepasst.

** Grundbeitrag Familie:

a) Aktive oder passive Mitglieder, die sich als Familie anmelden, werden zusammen in die Beitragsgruppe „Familie“ eingruppiert. Sie zahlen durch einen zu benennenden Zahler für alle Familienmitglieder (zwei Erwachsene oder Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt den Grundbeitrag „Familie“. Ein volljährig gewordenes Mitglied wird in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

b) Volljährige Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule verbleiben auf Antrag und nach Nachweis durch eine Schulbescheinigung in der Beitragsgruppe „Familie“. Die Schulbescheinigung ist dem Verein zur Beantragung und vor zeitlichem Ablauf eines vorherigen Nachweises zu übermitteln. Nach zeitlichem Ablauf des Nachweises wird das Mitglied in die Beitragsgruppe der Einzelmitgliedschaften überführt und selbst beitragspflichtig.

c) Voraussetzung für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familie“ für zwei Erwachsene ist
• eine Ehe,
• eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder
• eine eheähnliche Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt.

Rückrufservice

Das 96Fitness-Team ist stets bemüht die Erreichbarkeit für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu erhöhen. Gerne kannst Du uns hier Deinen Namen, Deine Telefonnummer, Deine Wunsch-Anrufzeit und kurz Dein Thema oder Anliegen nennen, wenn du das möchtest. Deine Ansprechperson meldet sich gerne bei Dir!